Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.07.2005 |
Aktenzeichen: | 10 K 5038/04 Kg |
Schlagzeile: |
Kindergeld für arbeitslos gemeldetes Kind, das nicht innerhalb von drei Monaten sein Bewerberangebot erneuert
Schlagworte: |
Arbeitsloser, Arbeitslosigkeit, Kindergeld
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 68/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.2.2006):
Kindergeld für arbeitslos gemeldetes Kind, das nicht innerhalb von drei Monaten sein Bewerberangebot erneuerte?
Keine Verpflichtung zur Rückmeldung nach Aufhebung des § 122 Abs. 2 Nr. 3 SGB III ab 1999?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1; SGB 3 § 122 Abs 2 Nr 3; SGB 3 § 38 Abs 4 S 2; SGB 3 § 119
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 27.7.2005 (10 K 5038/04 Kg)