Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 300/02 |
Schlagzeile: |
Erlass der Mehrsteuer, die sich aus der Nichtanwendung des § 34 EStG aufgrund fehlender Zusammenballung ergibt
Schlagworte: |
Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Erlass, Ermessen, Tarifbegünstigung, Zusammenballung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 29/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.11.20056):
Ist die (Mehr)Steuer, die sich aus der Nichtanwendung des § 34 EStG aufgrund fehlender Zusammenballung hinsichtlich des Zuflusses einer einheitlichen Entschädigung in zwei Kalenderjahren ergibt, wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen?
In welcher Höhe kommt ggf. ein Erlass in Betracht, wenn die gesamte Steuerbelastung bei Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf beide Entschädigungszahlungen größer ist als die zweite Entschädigungsrate?
(Bei Verzicht auf die zweite Entschädigungsrate und Anwendung des § 34 EStG auf die erste Entschädigungsrate würde netto eine höhere Entschädigung verbleiben.)
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 227; EStG § 34; EStG § 24
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 13.11.2003 (2 K 300/02)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.06.2006, Aktenzeichen XI R 29/05 (durcherkannt).