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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.07.2004
Aktenzeichen: 4 K 4058/03

Schlagzeile:

Erfassung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Schlagworte:

Abfluss, Betriebsausgabe, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, Überschussrechnung, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Vorauszahlung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 48/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2005):
Ist bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die am 6. Januar des Folgejahres für Dezember des Streitjahres bezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wieder-kehrende Ausgabe gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG im Streitjahr, zu welchem sie wirt-schaftlich gehört, oder aber erst im Folgejahr (Jahr der Bezahlung) als Betriebsausgabe zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 3; EStG § 11 Abs 2 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 22.7.2004 (4 K 4058/03)

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