Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.07.2004 |
Aktenzeichen: | 4 K 4058/03 |
Schlagzeile: |
Erfassung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Schlagworte: |
Abfluss, Betriebsausgabe, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, Überschussrechnung, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Vorauszahlung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 48/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2005):
Ist bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die am 6. Januar des Folgejahres für Dezember des Streitjahres bezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wieder-kehrende Ausgabe gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG im Streitjahr, zu welchem sie wirt-schaftlich gehört, oder aber erst im Folgejahr (Jahr der Bezahlung) als Betriebsausgabe zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 3; EStG § 11 Abs 2 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 22.7.2004 (4 K 4058/03)