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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2005
Aktenzeichen: 6 K 6518/02 E

Schlagzeile:

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen trotz dauerhafter Fremdvermietung

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnung, Liebhaberei, Totalüberschussprognose

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 15/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Kann bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung entgegen der ständigen BFH-Rechtsprechung die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Prognoserechnung überprüft werden, wenn offensichtlich ein Totalüberschuss nicht zu erwirtschaften ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1; EStG § 2 Abs 1 Nr 6

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 24.08.2006, Aktenzeichen IX R 15/06 (Zurückverweisung). Der Leitsatz lautet:
Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen nicht allein wegen hoher Werbungskostenüberschüsse zu überprüfen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

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