Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 22.12.2005
Aktenzeichen: VII B 115/05

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2005
Aktenzeichen: 7 K 526/02

Schlagzeile:

Keine einfache Beiladung zum Verfahren über die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Schlagworte:

Beiladung, Zoll, Zolltarifauskunft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Streiten Beteiligte im finanzgerichtlichen Verfahren um die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einreihung bestimmter Waren in den GZT, sind Dritte, die die gleichen Waren herstellen oder importieren, zu diesem Rechtsstreit regelmäßig nicht beizuladen; das gilt auch dann, wenn das Finanzgericht erwägt, zu der streitigen Tarifierungsfrage eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen