Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 22.12.2005 |
Aktenzeichen: | VII B 115/05 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.04.2005 |
Aktenzeichen: | 7 K 526/02 |
Schlagzeile: |
Keine einfache Beiladung zum Verfahren über die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft
Schlagworte: |
Beiladung, Zoll, Zolltarifauskunft
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Streiten Beteiligte im finanzgerichtlichen Verfahren um die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einreihung bestimmter Waren in den GZT, sind Dritte, die die gleichen Waren herstellen oder importieren, zu diesem Rechtsstreit regelmäßig nicht beizuladen; das gilt auch dann, wenn das Finanzgericht erwägt, zu der streitigen Tarifierungsfrage eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen.