Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.06.2005 |
Aktenzeichen: | 3 K 388/02 |
Schlagzeile: |
Schenkungsteuer bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften
Schlagworte: |
Bewertung, Schenkungsteuer, Stuttgarter Verfahren, Verschmelzung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften müssen beide Gesellschaften für Zwecke der Schenkungsteuer bei einer Anteilsübertragung vor dem Verschmelzungsbeschluss wie operative Gesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren bewertet werden.
Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist rechtskräftig.