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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.06.2005
Aktenzeichen: 3 K 388/02

Schlagzeile:

Schenkungsteuer bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften

Schlagworte:

Bewertung, Schenkungsteuer, Stuttgarter Verfahren, Verschmelzung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften müssen beide Gesellschaften für Zwecke der Schenkungsteuer bei einer Anteilsübertragung vor dem Verschmelzungsbeschluss wie operative Gesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren bewertet werden.

Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist rechtskräftig.

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