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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.07.2004
Aktenzeichen: 6 K 142/02

Schlagzeile:

Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Erfüllung des Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers

Schlagworte:

Abzweigung, Erfüllung, Erstattung, Kindergeld, Sozialleistungsträger, Überleitung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 33/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2005):
Ist mit der Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger (für das vom Sozialamt laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhaltende behinderte Kind, das nicht im Haushalt des Klägers lebt) der Kindergeldanspruch des Klägers gem. § 107 SGB X erfüllt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 74 Abs 3; EStG § 74 Abs 2; BSHG § 91; SGB 10 § 107; SGB 10 § 104 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 15.7.2004 (6 K 142/02)

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