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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2005
Aktenzeichen: 11 K 583/01

Schlagzeile:

Besteuerungsrecht für eine Entschädigungszahlung in Österreich

Schlagworte:

Besteuerungsrecht, Doppelbesteuerung, Nichtselbständige Arbeit, Verständigungsverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 48/05 (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2005) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Unterliegt eine Abfindungszahlung, die aufgrund einer Vertragsauflösung nach viermonatiger Arbeitsleistung bei Vereinbarung eines Fünf-Jahres-Vertrages gezahlt wurde, der deutschen Besteuerung nach Art. 13 DBA AUT oder der österreichischen nach Art. 9 DBA AUT? Es wird ein Verständigungsverfahren nach dem deutsch-österreichischem Doppelbesteuerungsabkommen durchgeführt.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA AUT Art 9; DBA AUT Art 13; DBA AUT Art 15
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 19.4.2005 (11 K 583/01)

Hinweis: Das Verfahren ruht (Beschluss vom 2. September 2005).

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