Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.04.2005 |
Aktenzeichen: | 11 K 583/01 |
Schlagzeile: |
Besteuerungsrecht für eine Entschädigungszahlung in Österreich
Schlagworte: |
Besteuerungsrecht, Doppelbesteuerung, Nichtselbständige Arbeit, Verständigungsverfahren
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 48/05 (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2005) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Unterliegt eine Abfindungszahlung, die aufgrund einer Vertragsauflösung nach viermonatiger Arbeitsleistung bei Vereinbarung eines Fünf-Jahres-Vertrages gezahlt wurde, der deutschen Besteuerung nach Art. 13 DBA AUT oder der österreichischen nach Art. 9 DBA AUT? Es wird ein Verständigungsverfahren nach dem deutsch-österreichischem Doppelbesteuerungsabkommen durchgeführt.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA AUT Art 9; DBA AUT Art 13; DBA AUT Art 15
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 19.4.2005 (11 K 583/01)
Hinweis: Das Verfahren ruht (Beschluss vom 2. September 2005).