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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.08.2005
Aktenzeichen: 2 K 120/05

Schlagzeile:

Kindergeld ohne Erneuerung des Bewerberangebots für ein arbeitssuchendes Kind

Schlagworte:

Arbeitsloser, Arbeitslosigkeit, arbeitssuchend, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt: BFH-Az: III B 155/05.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 10/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2006):
Ist ein Kind weiterhin als "arbeitsuchend gemeldetes Kind" gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es seine Arbeitssuchendmeldung nicht innerhalb von drei Monaten erneuerte und somit die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit gem. § 38 Abs 4 S. 2 SGB III endete?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1; SGB 3 § 122 Abs 2 Nr 3; SGB 3 § 38 Abs 4 S 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.8.2005 (2 K 120/05)

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