Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.11.2005 |
Aktenzeichen: | 6 K 21/05 |
Schlagzeile: |
Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens an ein Pharmaunternehmen zur Aufdeckung von Schwarzumsätzen bei Ärzten
Schlagworte: |
Auskunftsersuchen, Besteuerung, Rasterfahndung, Sammelauskunftsersuchen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Ärzte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 63/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Erlaubt die Erkenntnis aus 6 Fällen, dass Ärzte eines bestimmten Fachbereichs Schwarzumsätze getätigt haben, die Aufforderung zur Auskunftserteilung an ein Pharmaunternehmen?
Müssen neben den allgemeinen Erkenntnissen und der abstrakten Fahndungserfahrung noch konkrete Umstände aus der Sphäre der um Auskunft ersuchten Person hinzutreten, woraus sich ergibt, dass gerade auch aus dem Kreis der potenziellen Steuerpflichtigen, welche mit der Auskunftsperson in irgendeiner Beziehung stehen, bislang unbekannte Steuerfälle aufgedeckt werden können?
Stellt das Auskunftsersuchen eine unzulässige Rasterfahndung dar, weil durch Ausfiltern aus der großen Gruppe an Ärzten dieses Fachbereichs nach bestimmten Rastermerkmalen erst Anlass für weitere Ermittlungen erlangt werden soll?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 208 Abs 1 S 1; AO § 93 Abs 1