Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 19.01.2006 |
Aktenzeichen: | 2 K 5044/03 |
Schlagzeile: |
Gemeinschaftsrechtliche Auslegung des Begriffs der „Ansässigkeit“ im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (Vorlage an den Europäischen Gerichtshof)
Schlagworte: |
Umsatzsteuer, Vergütungsverfahren, Vorsteuer, Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist unter dem Aktenzeichen C-73/06 das Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln zu folgenden Fragen anhängig:
1. Ergibt sich aus einer dem Muster in Anhang B der Achten Richtlinie entsprechenden Unternehmerbescheinigung eine Bindungswirkung bzw. eine unwiderlegliche Vermutung für die Ansässigkeit des Unternehmers im Ausstellungsstaat der Bescheinigung?
2. Für den Fall, dass die Frage 1.) zu verneinen ist:
Ist der Begriff "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" im Sinne des Art. 1 Nr. 1 der Dreizehnten Richtlinie dahingehend auszulegen, dass damit der Ort gemeint ist, an dem die Gesellschaft ihren statuarischen Sitz hat oder ist auf den Ort abzustellen, an dem die geschäftsleitenden Entscheidungen getroffen werden oder kommt es auf den Ort an, an dem die für das übliche operative Tagesgeschäft maßgeblichen Entscheidungen gefällt werden?
UStG § 18 Abs 9; UStG § 15; UStDV § 59; EWGRL 1072/79 Anh B; EWGRL 560/86 Art 1 Nr 1