Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.12.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 354/03 |
Schlagzeile: |
Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei einer Selbstanzeige
Schlagworte: |
Anlaufhemmung, Hinterziehungszinsen, Selbstanzeige, Strafverfahren
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 5/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Stellen die Prüfungshandlungen der Steuerfahndung zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse im Rahmen einer – wirksamen – Selbstanzeige und die förmliche Verfügung (bloßes Ausfüllen eines amtlichen Formularvordrucks) über die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle objektiv erkennbare Strafverfolgungsmaßnahmen dar, die zu einer Anlaufhemmung für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen führen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 239 Abs 1 S 2 Nr 3; AO § 371 Abs 1; AO § 235