Quelle: |
Europäischer Gerichtshof (EuGH) |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.02.2006 |
Aktenzeichen: | C-152/03 |
Schlagzeile: |
Verluste aus der Vermietung von Immobilien im EU-Ausland sind bei der Steuerveranlagung in Deutschland zu berücksichtigen
Schlagworte: |
Ausland, Progressionsvorbehalt, Vermietung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Es verstößt gegen EU-Recht, dass Verluste aus der Vermietung von Immobilien im EU-Ausland bei der Steuer in Deutschland im Rahmen des sog. negativen Progressionsvorbehalts – also bei der Berechnung des Steuersatzes – nicht zu berücksichtigen sind.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Bedenken des Bundesfinanzhofs (Az: I R 13/02). Allerdings ließen es die EuGH-Richter aus verfahrensrechtlichen Gründen offen, ob eine Verrechnung mit anderen Einkünften in Deutschland – bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage – vorgenommen werden darf.