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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 15.02.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

Schlagworte:

Bankenrichtlinie, Basel II, Kapitaladäquanzrichtlinie

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie in deutsches Recht verabschiedet.

Hintergrund: Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs bringt die Bundesregierung die Einführung der neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in das deutsche Bankenaufsichtsrecht auf den Weg. Die im Kreditwesengesetz zu verankernden neuen gesetzlichen Regelungen stellen die bedeutendsten Änderungen für die Bankenaufsicht seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dar und tragen somit zur Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen bei.

Gegenstand des Gesetzentwurfs sind risikoorientierte Eigenkapitalanforderungen für Banken und Wertpapierhäuser bei der Kreditvergabe und ihren sonstigen Geschäften. Die neuen Regelungen sehen u.a. vor, eine individuelle Risikoeinstufung der Kreditnehmer und Vertragspartner zu ermöglichen, Risikomesssysteme zu entwickeln und einzusetzen und durch erhöhte Offenlegungspflichten für mehr Transparenz und Marktinformation zu sorgen. Die Regelungen sollen zudem zu einer größeren Stabilität an den Finanzmärkten beitragen und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum verbessern.

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