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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2005
Aktenzeichen: VI R 157/98

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.05.1996
Aktenzeichen: 8 K 3591/94

Schlagzeile:

Zuschuss des Arbeitgebers in eine Gemeinschaftskasse der Arbeitnehmer zu einer zweitätigen Betriebsveranstaltung stellt keinen Arbeitslohn dar

Schlagworte:

Arbeitslohn, Betriebsausflug, Betriebsveranstaltung, Freigrenze, Üblichkeit, Zuschuss

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse, so stellt diese Zuwendung keinen Arbeitslohn dar, wenn der Zuschuss die für die Annahme von Arbeitslohn bei Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht überschreitet.

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