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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.12.2005
Aktenzeichen: 3 K 294/01

Schlagzeile:

Notleidende Bankforderungen können abgezinst werden

Schlagworte:

Bank, Bilanzierung, Forderung, Wertberichtigung

Wichtig für:

Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Nach der Entscheidung des FG Baden-Württemberg können notleidende Bankforderungen abgezinst werden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 2/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Dürfen sog. notleidende Forderungen, hier Darlehensforderungen einer Bank, für die zwar eine Verzinsung vereinbart war, deren Zinsen der Schuldner aufgrund von Zahlungsproblemen aber nicht leisten konnte, abgezinst werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 1; EStG § 5 Abs 1; EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3; EStG § 6 Abs 1 S 4

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