Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.10.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 1518/02 |
Schlagzeile: |
Einkünfteerzielungsabsicht beim Abschluss einer kreditfinanzierten privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
Schlagworte: |
Einkünfteerzielungsabsicht, Einmalbeitrag, Kredit, Liebhaberei, Rentenversicherung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 3/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind bei der Ermittlung der Überschussprognose die gesamten Rentenzahlungen einschließlich der nicht garantierten Bonusleistungen aus der Überschussbeteiligung nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen und mangels eines Totalüberschusses die geltend gemachten Schuldzinsen und anteiligen Konzeptgebühren nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 22 Nr 1 S 1; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a