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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.2005
Aktenzeichen: III R 44/04

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2004
Aktenzeichen: 1 K 318/02

Schlagzeile:

Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden einer den Grundstückswert mindernden Tatsache

Schlagworte:

Änderung, Berichtigung, Fahrlässigkeit, Grobes Verschulden, Irrtum, Sachverständiger

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.

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