Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.11.2005 |
Aktenzeichen: | III R 44/04 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.09.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 318/02 |
Schlagzeile: |
Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden einer den Grundstückswert mindernden Tatsache
Schlagworte: |
Änderung, Berichtigung, Fahrlässigkeit, Grobes Verschulden, Irrtum, Sachverständiger
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.