Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.03.1996 |
Aktenzeichen: | IV R 2/92 |
Schlagzeile: |
Bei der Prüfung eines gewerblichen Grundstückshandels sind Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften mit einzubeziehen
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Erwerben und veräußern mehrere Personen Grundbesitz teils in der Form von Bruchteilsgemeinschaften, teils in Form vermögensverwaltender Personengesellschaften, so können in die steuerrechtliche Gesamtbeurteilung der Tätigkeit der einzelnen Gemeinschaften oder Gesellschaften die Aktivitäten der jeweils anderen Gemeinschaften oder Gesellschaften jedenfalls dann miteinbezogen werden, wenn alle Gemeinschafter oder Gesellschafter identisch sind.
Bei Beantwortung der Frage, ob die “Drei-Objekt-Grenze” überschritten ist, sind die Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften mit einzubeziehen.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.