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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.1996
Aktenzeichen: IV R 2/92

Schlagzeile:

Bei der Prüfung eines gewerblichen Grundstückshandels sind Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften mit einzubeziehen

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Erwerben und veräußern mehrere Personen Grundbesitz teils in der Form von Bruchteilsgemeinschaften, teils in Form vermögensverwaltender Personengesellschaften, so können in die steuerrechtliche Gesamtbeurteilung der Tätigkeit der einzelnen Gemeinschaften oder Gesellschaften die Aktivitäten der jeweils anderen Gemeinschaften oder Gesellschaften jedenfalls dann miteinbezogen werden, wenn alle Gemeinschafter oder Gesellschafter identisch sind.

Bei Beantwortung der Frage, ob die “Drei-Objekt-Grenze” überschritten ist, sind die Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften mit einzubeziehen.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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