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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.1995
Aktenzeichen: XI R 43-45/89

Schlagzeile:

Beteiligung eines Steuerpflichtigen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auch bei Veräußerung nur eines Grundstückes an einen nahestehenden Dritten

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ohne daß ein Dritter im Auftrag und für Rechnung oder in Vertretung des Steuerpflichtigen handelt, kann eine Teilhabe des Steuerpflichtigen am Marktgeschehen auch dann gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein Geschäft mit einem Dritten tätigt, dieser aber in Wirklichkeit und nach außen erkennbar in der Absicht vorgeschaltet ist, sich an den allgemeinen Markt zu wenden.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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