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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.1987
Aktenzeichen: III R 275/83

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Errichtung und der Veräußerung einer bestimmten Anzahl von Eigentumswohnungen

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung und der Veräußerung einer bestimmten Anzahl von Eigentumswohnungen, zwingt dies regelmäßig zu der Schlußfolgerung, daß die Wohnungen mindestens auch in der bedingten Absicht einer eventuellen gewinnbringenden Veräußerung er-richtet worden sind und deshalb ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, der spätestens mit der Errichtung der Wohnungen begonnen hat. Ein solcher enger zeitlicher Zusammenhang ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Zeit-spanne zwischen der Errichtung und dem Verkauf der Wohnungen nicht mehr als fünf Jahre beträgt.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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