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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.03.1990
Aktenzeichen: IV R 23/88

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von sechs Eigentumswohnungen durch eine Erbengemeinschaft alsbald nach ihrer Errichtung

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Erben, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Werden von einer Erbengemeinschaft sechs Eigentumswohnungen alsbald nach ihrer Errichtung veräußert, liegt eine gewerbliche Tätigkeit auch vor, wenn der Veräußerungserlös der Finanzierung je einer Eigentumswohnung ei-nes jeden Miterben in demselben Objekt dient.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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