Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.08.1983 |
Aktenzeichen: | I R 120/80 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel bei Umwandlung einer Großzahl bisher als Mietwohnungen genutzter Wohnungen in Wohnungseigentum
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Umwandlung einer Großzahl bisher als Mietwohnungen genutzter Woh-nungen in Wohnungseigentum und die sich daran anschließenden Verkäufe der Eigentumswohnungen überschreiten dann nicht den Rahmen privater Ver-mögensverwaltung, wenn der Verkäufer die Wohnungen lediglich in einen zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand versetzt; dazu kann unter Be-rücksichtigung des bei Mietwohnungen Ortsüblichen auch die Ausführung von Schönheitsreparaturen gehören. Etwas anderes gilt dann, wenn der Verkäufer in nicht unerheblichem Maße Modernisierungsmaßnahmen vornimmt.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.