Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.07.1996 |
Aktenzeichen: | X R 20/93 |
Schlagzeile: |
Keine Eigenheimförderung für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn beide Ehegatten während einer früheren Ehe die § 7b-Förderung lediglich des Miteigentümer-Ehegatten in Anspruch genommen haben
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Ehegatten steht für eine gemeinsam zur Eigennutzung angeschaffte Wohnung wegen Objektsverbrauchs die Grundförderung nach § 10e EStG nicht zu, wenn beide bereits während einer früheren Ehe jeweils mit dem damaligen Ehepartner für ein gemeinsames Wohnobjekt erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG in Anspruch genommen haben.