Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 31.03.2006 |
Aktenzeichen: | IV A 7 - S 0623 - 6/06 |
Schlagzeile: |
Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und Termingeschäften
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zurAussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO) hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bzw. aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG.
Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil vom 29. November 2005 entschieden, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 verfassungsgemäß ist. Ferner bestehen nach dem BFH-Beschluss vom 29. November 2005 – IX B 80/05 – keine ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 FGO daran, dass im Veranlagungszeitraum 1995 erzielte Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG a.F. der Besteuerung unterworfen werden dürfen.