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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 30.03.2006
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2242 - 15/06

Schlagzeile:

Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Schlagworte:

Erbschaft

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar:

Mit Urteil vom 14. Dezember 2004 - IX R 23/02 - hat der BFH entschieden, dass die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Nachlassgegenstände darstellen, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen.

Nach dem BMF-Schreiben sind die Grundsätze dieses Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium begründet diese Entscheidung in der Verwaltungsanweisung.

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