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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 21.03.2006
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7220 - 27/06

Schlagzeile:

Umsatzsteuersatz für die Lieferung sog. Kombinationsartikel

Schlagworte:

Kombinationsartikel, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium befasst sich mit der Frage, welcher Umsatzsteuersatz für die Lieferung sog. Kombinationsartikel maßgeblich ist.

Hintergrund: Nach den Textziffern 13 und 14 des BMF-Schreibens vom 5. August 2004 sind Warensortimente, die keine Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 3b darstellen (sog. Kombinationsartikel), getrennt einzureihen. Dies kann dazu führen, dass auf die Lieferung eines Kombinationsartikels sowohl der ermäßigte als auch der allgemeine Steuersatz Anwendung finden. Das BMF-Schreiben enthält hierzu eine Vereinfachungsregelung.

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