Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2006
Aktenzeichen: 9 K 4735/05

Schlagzeile:

Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchsrechts zugunsten der Schenkerin

Schlagworte:

Ablösung, Erbschaftsteuer, Grundstück, Vorbehaltsnießbrauch, Vorerwerb

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Dem Eintritt einer Bereicherung steht nicht entgegen, wenn einige Jahre später das lebenslange Nießbrauchsrecht der Schenkerin vorzeitig gegen Zahlung eines Entgelts abgelöst hat, das dem Verkehrswert des Grundstücks entspricht.

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht der Schenkerin ist ein zivil- und steuerrechtlich selbständiges Rechtsgeschäft, das wegen des im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundsätzlich geltenden Stichtagsprinzips (§ 11 ErbStG) nicht geeignet ist, die mit dem Vollzug der Grundstücksübertragung eingetretenen schenkungsteuerrechtlichen Folgen rückwirkend zu ändern oder zu beseitigen.

Hintergrund: Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG werden mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Der Wert des früheren Erwerbs und das Ausmaß der durch ihn bewirkten Bereicherung des Erwerbers richten sich dabei gemäß § 11 ErbStG grundsätzlich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Bei Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) ist dies gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.

Der Senat hat die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen, ob und auf welche Weise dem Bereicherungsprinzip in den Fällen Rechnung zu tragen ist, in denen einer unentgeltlichen Übertragung der - nießbrauchsbelasteten - Vermögenssubstanz der vorzeitige entgeltliche Verzicht auf das Nutzungsrecht nachfolgt.

Das Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 34/06 beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.6.2006):
Ist eine innerhalb des Zehnjahreszeitraums vor dem Erbfall vom Erblasser an den späteren Erben erfolgte Schenkung eines Grundstücks unter lebenslangem Vorbehaltsnießbrauch auch dann als Vorerwerb gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG in die nachfolgende Besteuerung des Erbfalls einzubeziehen, wenn vor dem Erbfall der Nießbrauch am Grundstück entgeltlich abgelöst worden ist.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 14 Abs 1 S 1; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; ErbStG § 25 Abs 1; ErbStG § 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 14.3.2006 (9 K 4735/05)

zur Suche nach Steuer-Urteilen