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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2005
Aktenzeichen: XI R 52/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2003
Aktenzeichen: 12 K 3788/02 F

Schlagzeile:

Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen mehrere Ansparabschreibungen zusammengefasst werden

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Aufzeichnung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Gewinnermittlung, Überschussrechnung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Für den Betriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG (Ansparabschreibung) genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen – in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.

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