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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Information
Datum: 27.04.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Einführung einer Quotenregelung für Biokraftstoffe

Schlagworte:

Biokraftstoffe, Quotenregelung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Einführung einer Quotenregelung für Biokraftstoffe veröffentlicht. Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, soll ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet, einen gesetzlich bestimmten Mindestanteil (Quote) des Kraftstoffabsatzes in Form von Biokraftstoffen auf dem deutschen Markt abzusetzen. Die Quotenregelung soll einfach, unbürokratisch und mit möglichst geringen Kosten für die Verbraucher und die Mineralölwirtschaft eingeführt werden.

Hintergrund: Die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 benennt in Teil B Kap. I Abschn. 5.3 folgendes Handlungsfeld:
„Kraftstoffe und Rohstoffe aus Biomasse können einen wichtigen Beitrag zur Energie- und Rohstoffversorgung und zum Klimaschutz leisten. Wir werden daher:
a. die Kraftstoffstrategie mit dem Ziel weiter entwickeln, den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 5,75 % zu steigern;
b. die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine Beimischungspflicht ersetzen. “

Die Klausurtagung des Bundeskabinetts in Genshagen vom 9. bis 10. Januar 2006 hat hierzu folgendes festgelegt:
„Die derzeit vollständige Steuerbefreiung für Biokraftstoffe wird zum 1. Januar 2007 durch eine Quotenlösung für Biokraftstoffe ersetzt“.

Im Finanztableau zur Koalitionsvereinbarung wird der erwartete Konsolidierungsbeitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts durch die Umstellung der steuerlichen Förderung der Biokraftstoffe auf eine Quote mit 1,7 Mrd. Euro im Jahre 2007 angegeben (ansteigend auf 2 Mrd. Euro im Jahr 2009).

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