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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2006
Aktenzeichen: 14 K 3294/04 Kg

Schlagzeile:

Keine Minderung des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld durch vermögenswirksame Leistungen

Schlagworte:

Doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, Grenzbetrag, Kindergeld, Verfassungsmäßigkeit, Versicherung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Jahresgrenzbetrag beim Kindergeld nicht durch vermögenswirksame Leistungen sowie durch Beiträge zur privaten Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung gesetzlich Sozialversicherter zu mindern ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 33/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.7.2006):
Strittig ist, inwieweit und in welcher Höhe Aufwendungen einer Rechtsreferendarin den Grenzbetrag mindern:
a) Doppelte Haushaltsführung und Kosten der Familienheimfahrten als Aufwendungen für besondere Ausbildungszwecke (auch wenn der Doppelte Haushalt vor dem Studium begründet, aber im Kalenderjahr aufgegeben und neu begründet wurde)?
b) Führt die verfassungsgemäße Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dazu, dass neben den Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. 2 BvR 167/02) auch die Beiträge zur privaten Kranken-, Renten-, Unfall- und Lebensversicherung berücksichtigt werden müssen?
c) Verfahrensrüge der mangelnden Sachaufklärung durch das FG.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4; EStG § 32 Abs 4 S 2; EStG § 9 Abs 1 Nr 5
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 16.3.2006 (14 K 3294/04 Kg)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt (BFH, Urteil vom 29.05.2008, Az: III R 33/06). Der BFH hat folgende Infos zu der Entscheidung mitgeteilt:
- Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- keine Minderung der Einkünfte des Kindes um Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung

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