Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.03.2006 |
Aktenzeichen: | X R 18/05 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.09.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 2287/04 |
Schlagzeile: |
Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Einspruchsentscheidung erteilten Rechtsbehelfsbelehrung
Schlagworte: |
Bekanntgabe, Bekanntgabefiktion, Fristbeginn, Fristberechnung, Jahresfrist, Klage, Rechtsbehelf, Rechtsbehelfsbelehrung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Einspruchsentscheidung erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Hinweis auf die Bedeutung des § 108 Abs. 3 AO 1977 für die Ermittlung des Tages der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) nicht erforderlich.