Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.02.2006 |
Aktenzeichen: | IV R 33/05 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.12.2003 |
Aktenzeichen: | 5 K 332/01 |
Schlagzeile: |
Rückstellung wegen Patentverletzung auch ohne Kenntnis des Verletzten
Schlagworte: |
Kenntnis, Patent, Patentverletzung, Rückstellung, Schutzrecht
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat.
Wird ein und dasselbe Schutzrecht in mehreren Jahren verletzt, bestimmt sich der Ablauf der dreijährigen Auflösungsfrist i.S. des § 5 Abs. 3 Satz 2 EStG nach der erstmaligen Rechtsverletzung.