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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.02.2006
Aktenzeichen: IV R 33/05

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2003
Aktenzeichen: 5 K 332/01

Schlagzeile:

Rückstellung wegen Patentverletzung auch ohne Kenntnis des Verletzten

Schlagworte:

Kenntnis, Patent, Patentverletzung, Rückstellung, Schutzrecht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat.

Wird ein und dasselbe Schutzrecht in mehreren Jahren verletzt, bestimmt sich der Ablauf der dreijährigen Auflösungsfrist i.S. des § 5 Abs. 3 Satz 2 EStG nach der erstmaligen Rechtsverletzung.

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