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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 10.05.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Bergmannsprämie, Betriebsausgaben, Entfernungspauschale, EU-Zinsabkommen, Fahrtkosten, Fernpendler, Kindergeld, Reichensteuer, Sparerfreibetrag, Sparer-Freibetrag, Steueränderungsgesetz 2007, Steuerrechtsänderungen, Steuerstatistik, Werbungskosten, Werkstorprinzip

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 beschlossen.

Die Neuerungen sollen am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Nur die Änderungen zur Umsetzung des EU-Zinsabkommens sowie die Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken sollen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Vorgesehen sind u. a.:

- Neuregelungen im Bergmannsprämiengesetz sollen zu einer zeitlich gestuften und ab 2008 endgültigen Abschaffung der Bergmannsprämie führen, die nach Auffassung der Bundesregierung schon seit langem arbeitsmarktpolitisch überholt ist.

- Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Steuerfreibeträgen für Kinder (§ 32 EStG) ab dem Geburtsjahrgang 1983 auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres (bisher 27. Lebensjahr). Für Kinder des Geburtsjahres 1982 Absenkung auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres.

- Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte sollen nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler wird die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Mit dieser Regelung soll bei Fahrtkosten grundsätzlich dem sog. Werkstorprinzip Geltung verschafft werden. Danach wird ausschließlich die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet und das Wohnen dem Privatbereich.

- Absenkung des Sparer-Freibetrags auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten.

- Einführung eines Zuschlags von 3 Prozentpunkten auf den ESt-Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 Euro / 500.000 Euro (Ledige / zusammenveranlagte Ehegatten) – sog. Reichensteuer – mit einer bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 befristeten Ausnahme für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit). Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, soll durch ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt werden. Durch die geplante Unternehmenssteuerreform soll eine Entlastung in anderer geeigneter Weise erfolgen.

- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (§4 Abs. 5 EStG).

- Schließung von Besteuerungslücken im Bereich der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 EStG).
Dies betrifft die Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf die verbrauchende Überlassung von Rechten und die Besteuerung der inländischen Einkünfte des nur beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals von Flugzeugen.

- Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz in nationales Recht.

- Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken.

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