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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2006
Aktenzeichen: II R 15/04

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.12.2003
Aktenzeichen: 3 K 899/02

Schlagzeile:

Keine Grunderwerbsteuerfreiheit für unentgeltliche Grundstücksübertragungen zwischen Träger öffentlicher Verwaltung und GmbH, deren Alleingesellschafter er ist

Schlagworte:

Grundbesitz, Grunderwerbsteuer, Schenkung

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:

Die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier: Bereitstellung von Krankenhäusern) erfolgende unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger öffentlicher Verwaltung (hier: Landkreis) auf eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, ist keine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und deshalb auch nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.

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