Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.03.2006 |
Aktenzeichen: | 5 K 2776/03 |
Schlagzeile: |
Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Kammerbeitrag, Pflichtmitgliedschaft, Steuerberater
Wichtig für: |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 26/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2006):
Stellt die Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft, die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird, steuerpflichtigen Arbeitslohn dar? Tritt ab dem Zeitpunkt der Bestellung als Organ der Gesellschaft das eigenbetriebliche Interesse in den Vordergrund, weil die Kammermitgliedschaft jedes Vorstandmitglieds zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der Gesellschaft als Wirtschaftsprüfergesellschaft ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 42d; WiPrO § 28 Abs 1; StBerG § 50 Abs 1 S 1; StBerG § 74 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 27.3.2006 (5 K 2776/03)