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Quelle:

Oberlandesgericht Dresden
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2006
Aktenzeichen: Ss (Owi) 955/05

Schlagzeile:

Keine Umgehung einer Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer durch Gründung einer ausländischen Gesellschaft möglich

Schlagworte:

Gewerbeuntersagung, Gründung, Limited, Umgehung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Ein Betroffener, dem nach § 35 Abs. 1 S. 1 und S. 2 GewO die Ausübung eines Gewerbes einschließlich der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person untersagt ist, verstößt auch dann gegen die Untersagungsverfügung, wenn er die untersagte Tätigkeit als Geschäftsführer der im Inland errichteten Zweigniederlassung einer im europäischen Ausland gegründeten Gesellschaft (hier einer in Großbritannien gegründeten Limited) ausübt. Europäisches Gemeinschaftsrecht steht dem nicht entgegen.

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