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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.03.2006
Aktenzeichen: 15 K 405/05

Schlagzeile:

Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen auch noch im Klageverfahren zulässig

Schlagworte:

Glaubhaftmachung, Klage, Verfahrensrecht, Wiedereinsetzung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

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