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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.03.2006
Aktenzeichen: 7 K 1237/06

Schlagzeile:

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Bevollmächtigten

Schlagworte:

Büroversehen, Verfahrensrecht, Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts München liegt kein Büroversehen vor, wenn eine Bürokraft im Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten tätig wird.

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