Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.03.2006 |
Aktenzeichen: | 7 K 1237/06 |
Schlagzeile: |
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Bevollmächtigten
Schlagworte: |
Büroversehen, Verfahrensrecht, Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Nach der Entscheidung des Finanzgerichts München liegt kein Büroversehen vor, wenn eine Bürokraft im Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten tätig wird.