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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2006
Aktenzeichen: 14 K 1709/05

Schlagzeile:

Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen nach § 9 UStDV

Schlagworte:

Ausfuhr, Ausfuhrlieferungen, Belegnachweis, Buchnachweis, Kraftfahrzeug, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

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