Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.02.2006 |
Aktenzeichen: | 3 K 307/02 |
Schlagzeile: |
Höhe der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG für Sanierungsmaßnahmen an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude
Schlagworte: |
Baudenkmal, Bemessungsgrundlage, Erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung, Zuschuss
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 13/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist die Bemessungsgrundlage (neben einem öffentlichen Zuschuss) auch um den von einer Denkmalstiftung des bürgerlichen Rechts gewährten Zuschuss zu kürzen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10f Abs 1; EStG § 7i Abs 1 S 7