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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.02.2006
Aktenzeichen: 3 K 307/02

Schlagzeile:

Höhe der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG für Sanierungsmaßnahmen an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude

Schlagworte:

Baudenkmal, Bemessungsgrundlage, Erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung, Zuschuss

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 13/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist die Bemessungsgrundlage (neben einem öffentlichen Zuschuss) auch um den von einer Denkmalstiftung des bürgerlichen Rechts gewährten Zuschuss zu kürzen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10f Abs 1; EStG § 7i Abs 1 S 7

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