Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 09.05.2006
Aktenzeichen: 16/1407

Schlagzeile:

Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (sog. Mittelstandsentlastungsgesetz)

Schlagworte:

Buchführungspflicht, Buchführungspflichtgrenze, Datenschutzbeauftragte, Ist-Besteuerung, Lohnsteuerjahresausgleich, Lohnsteuerkarte, Mittelstandsentlastungsgesetz, Statistik, Steuerrechtsänderungen, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (16/1407) vorgelegt. Geplant ist, in verschiedenen Rechtsbereichen "unnötige Vorschriften" abzuschaffen und vorhandene Regelungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Geändert werden sollen 13 Gesetze und zwei Verordnungen, darunter das Bundesdatenschutzgesetz, die Abgabenordnung, das Umsatzsteuergesetz, das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, die Gewerbeordnung, das Chemikaliengesetz und das Personenbeförderungsgesetz.

Unter anderem ist vorgesehen, dass in Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter erst dann bestellt werden muss, sobald sich mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Derzeit liegt die Schwelle bei vier Arbeitnehmern. Abgeschafft werden soll der Formularzwang bei der Deklaration von Altholz, und auch auf die statistische Auswertung von Gewerbeummeldungen soll künftig verzichtet werden. Die Zahl der zu beteiligenden Behörden bei der Zulassung von Bioziden soll reduziert werden. Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung soll den Plänen zufolge im kommenden Jahr ausfallen.

Vorgesehen ist ferner, die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von einem Jahresumsatz von 350.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben. Ziel ist es, dadurch vor allem Existenzgründer von Buchführungspflichten zu entlasten. Zudem sollen alle Betriebe des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes mit weniger als 50 Beschäftigten von der Pflicht zur monatlichen Produktionserhebung befreit werden. Darüber hinaus will die Koalition auf die Statistik über Gewerbeummeldungen künftig ganz verzichten. Schließlich ist geplant, die Geltungsdauer einer Genehmigung für den so genannten "Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen" von vier auf fünf Jahre zu verlängern, um Verkehrsunternehmen und Behörden zu entlasten. Zu diesem Gelegenheitsverkehr zählen der Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sowie der Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen.

Hinweis: Das vom Bundesrat verabschiedete Gesetz datiert vom 22.08.2006 und ist am 25.08.2006 im BGBl I, Nr. 40, S. 1970 verkündet worden. Inkrafttreten am 26.08.2006 bzw. 01.01.2007.

zur Suche nach Steuer-Urteilen