Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2005
Aktenzeichen: 9 K 120/97

Schlagzeile:

Gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge sind auch weiterhin Sonderausgaben

Schlagworte:

Altersvorsorge, Gewerbebetrieb, Kostenentscheidung, Liebhaberei, Rente, Rentenversicherung, Sonderausgaben, Verlustabzug, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Lehrer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 5/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.4.2006):
Der als Lehrer tätige Kläger begehrt den Abzug
a) weiterer Werbungskosten (gemischte Aufwendungen) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit
b) gewerblicher Verluste aus einer "Verwaltungsselbsthilfe Tätigkeit" bei fehlender Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr
c) anteiliger Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften
d) außerdem die Änderung der Kostenentscheidung des FG wegen nachträglich anerkannter Werbungskosten.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 1; EStG § 22 Nr 1 S 3; EStG § 9; EStG § 12; FGO § 136; FGO § 17
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 16.11.2005 (9 K 120/97)

zur Suche nach Steuer-Urteilen