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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.03.2006
Aktenzeichen: 4 K 4978/03

Schlagzeile:

Kaufrechtsvermächtnis oder Teilungsanspruch bei der Erbschaftsteuer

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Kaufrechtsvermächtnis, Teilungsanordnung, Teilungsanspruch, Vermächtnis, Vorausvermächtnis

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 12/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Liegt ein der Erbschaftsteuer unterliegendes aufschiebend bedingtes Kaufrechtsvermächtnis/Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung vor, wenn der Erblasser den Erben im Rahmen einer geschlossenen Versteigerung die Möglichkeit einräumt, für ein Nachlassgrundstück zu bieten (mindestens 7/10 des Verkehrswertes) und der Meistbietende das Grundstück erhält?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1; BGB § 2150; BGB § 2048
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 22.3.2006 (4 K 4978/03)

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