Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.03.2006 |
Aktenzeichen: | 4 K 4978/03 |
Schlagzeile: |
Kaufrechtsvermächtnis oder Teilungsanspruch bei der Erbschaftsteuer
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Kaufrechtsvermächtnis, Teilungsanordnung, Teilungsanspruch, Vermächtnis, Vorausvermächtnis
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 12/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Liegt ein der Erbschaftsteuer unterliegendes aufschiebend bedingtes Kaufrechtsvermächtnis/Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung vor, wenn der Erblasser den Erben im Rahmen einer geschlossenen Versteigerung die Möglichkeit einräumt, für ein Nachlassgrundstück zu bieten (mindestens 7/10 des Verkehrswertes) und der Meistbietende das Grundstück erhält?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1; BGB § 2150; BGB § 2048
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 22.3.2006 (4 K 4978/03)