Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Pressemitteilung |
Datum: | 24.05.2006 |
Aktenzeichen: | 69/2006 |
Schlagzeile: |
Die WM 2006 mit Freikarten genießen - Der Fiskus spielt mit!
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Freikarte, Hospitality-Leistungen, Schenkung, Sponsoring, VIP-Loge, WM 2006
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Sponsoren der Fußball WM in Deutschland berichten, dass Geschäftspartner, Mitarbeiter oder andere Empfänger von Freikarten zu Spielen der WM aus Sorge vor einer möglichen Besteuerung des Wertes der Karten diese teilweise nicht annehmen wollten.
In seiner Pressemitteilung stellt das Bundesfinanzministerium klar, dass WM-Eintrittskarten, die an Privatkunden oder zum Beispiel per Preisausschreiben an die Fans gehen, die keine geschäftlichen oder Arbeitsbeziehungen zum jeweiligen Sponsor haben, bei den Empfängern keine steuerlichen Verpflichtungen auslösen. Der Beschenkte müsse sich also in diesem Fall über die Steuer keine Gedanken machen.
WM-Eintrittskarten, die von Unternehmen an Geschäftsfreunde oder eigene Arbeitnehmer verschenkt werden, können zwar theoretisch bei diesen zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Die schenkenden Unternehmen können die Steuerlast zugunsten der Beschenkten aber pauschal übernehmen und die Beschenkten so von steuerlichen Verpflichtungen hieraus freistellen.
Hinweis: Der Bundesfinanzminister hat in zwei Schreiben an seine Länderkollegen seine Rechtsauffassung zu diesem Punkt dargelegt und diese aufgefordert, sich ihr anzuschließen.
Siehe Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 30.03.2006, Az.: IV B 2 - S 2242 - 15/06 „Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten; Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006“
Siehe Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 22.08.2005, Az.: IV B 2 - S 2144 - 41/05 „Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten“