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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Änderungsprotokoll
Datum: 01.06.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Ergänzungsprotokoll zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA USA) unterzeichnet

Schlagworte:

DBA USA, Doppelbesteuerung, Ergänzungsprotokoll

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Am 1. Juni 2006 haben die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks und der Stellvertretende Finanzminister der Vereinigten Staaten, Robert Kimmitt, in Berlin ein Protokoll zur Ergänzung des aus dem Jahr 1989 stammenden deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet.

Im Mittelpunkt des Revisionsprotokolls stehen:

1. Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften. Damit wird die Mehrfachbesteuerung von Gewinnen vermieden.

2. Gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeeinrichtungen für steuerliche Zwecke, um Personalentsendungen in den jeweils anderen Staat zu erleichtern.

3. Die Möglichkeit, Streitfälle zwischen den Steuerbehörden beider Staaten durch eine Schiedsstelle zu lösen. Damit sollen Steuerpflichtige stärker vor Doppelbesteuerungen geschützt werden .

Die Änderung des Abkommens von 1989 war vor allem aus wettbewerbs- und investitionspolitischen Gründen notwendig geworden. Das Änderungsprotokoll soll mit seinen Anpassungen nun eine zeitgemäße und verlässliche steuerliche Grundlage für die bilateralen Beziehungen der USA und Deutschland bieten.

Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften beider Staaten. Die neuen Vorschriften gelten mit Beginn des Jahres, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.

Das Dokument setzt sich zusammen aus:

1. Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika anlässlich der Unterzeichnung am 1. Juni 2006 des Protokolls zur Änderung des am 29. August 1989 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern.

2. Protokoll zur Änderung des am 29. August 1989 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 1. Juni 2006.

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