Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.01.2004
Aktenzeichen: 7 K 3859/01 E

Schlagzeile:

Tarifbegünstigung für eine Pachtaufhebungsentschädigung

Schlagworte:

Aufhebung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Grundstück, Landwirtschaft, Pachtabfindung, Pachtaufhebungsentschädigung, Tarifbegünstigung

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Zahlung einer Pachtaufhebungsentschädigung, wenn es zu keinem Einnahmeausfall bzw. einem Verzicht auf eine Einkunftserzielung gekommen ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 12/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2006):
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Handelt es sich bei einer Pachtaufhebungsentschädigung in Form einer Sachwertentschädigung um außerordentliche Einnahmen i.S. des § 24 Nr. 1 a EStG, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 13; EStG § 24 Nr 1 Buchst a; EStG § 34 Abs 2 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 28.1.2004 (7 K 3859/01 E)

zur Suche nach Steuer-Urteilen