Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2005
Aktenzeichen: 17 K 3987/03 F

Schlagzeile:

Zurückgezahlter Arbeitslohn als negative Einnahmen oder als Werbungskosten

Schlagworte:

Abschnittsbesteuerung, Arbeitslohn, Negative Einnahme, Rückzahlung, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 12/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.4.2006):
Ist der in 1998 wegen fehlender Gehaltsansprüche zu Unrecht zugeflossene, aber aufgrund einer fehlerhaften Rechtsanwendung durch das Finanzamt endgültig nicht versteuerte und im Streitjahr 1999 zurückgezahlte Arbeitslohn als negative Einnahmen oder als Werbungskosten zu berücksichtigen? Rechtfertigt die materiell unrichtige Behandlung im Vorjahr die Übertragung der steuerrechtlichen Fehleinschätzung auf das Folgejahr oder stehen dem die Vorschriften des Einkommensteuerrechts über die Abschnittsbesteuerung und der Abgabenordnung entgegen, die auch durch den im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbegriff der "negativen Einnahme" nicht außer Kraft gesetzt werden können?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9 Abs 1; EStG § 11 Abs 2; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 7.11.2005 (17 K 3987/03 F)

zur Suche nach Steuer-Urteilen