Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.02.2006 |
Aktenzeichen: | IX R 79/01 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.08.2001 |
Aktenzeichen: | 4 K 1267/00 |
Schlagzeile: |
Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung von Umzugskosten bei Ehegatten
Schlagworte: |
Aufrechnung, Berufliche Veranlassung, Ehegatten, Fahrzeitersparnis, Umzugskosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb
nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig
arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitveränderungen der Ehegatten nicht zu saldieren.