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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2006
Aktenzeichen: IX R 79/01

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.08.2001
Aktenzeichen: 4 K 1267/00

Schlagzeile:

Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung von Umzugskosten bei Ehegatten

Schlagworte:

Aufrechnung, Berufliche Veranlassung, Ehegatten, Fahrzeitersparnis, Umzugskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb
nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig
arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitveränderungen der Ehegatten nicht zu saldieren.

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