Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.04.2004 |
Aktenzeichen: | 14 K 6270/01 F |
Schlagzeile: |
Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für Grundstücke, die zum Umlaufvermögen eines Gewerbebetriebs (gewerblicher Grundstückshandel) gehören
Schlagworte: |
Fördergebiet, Gebäude, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstück, Sonderabschreibung, Umlaufvermögen
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 24/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2006):
Steht der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 Fördergebietsgesetz entgegen, dass die betreffenden bebauten Grundstücke nicht zum Anlagevermögen sondern zum Umlaufvermögen eines Gewerbebetriebs (gewerblicher Grundstückshandel) gehören?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 2; FöGbG § 3; FöGbG § 4
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 1.4.2004 (14 K 6270/01 F)